Bußgeldkatalog für Radfahrende
Neue Bußgelder seit Oktober 2017
Seit Oktober 2017 gelten neue Bußgelder. Die Änderungen im Bußgeldkatalog und im Straßenverkehrsgesetz zielen in erster Linie auf Kraftfahrer, die durch Rasen, Drängeln und Alkohol- oder Drogenkonsum auffallen. Aber auch Radfahrende sind betroffen.
Die Verwarnungsgelder (bis 35 Euro) bleiben unverändert; dazu gehören die meisten Verstöße im Fahrradverkehr. Indirekt sind aber auch Radfahrende von den gestiegenen Bußgeldern betroffen: Für Verkehrsvergehen mit dem Fahrrad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, wird der halbe Regelsatz verhängt.