Mangel noch vorhanden
05.10.2012
normal
- Hindernis
- Verkehrsführung mangelhaft
- Ampelschaltung
- Fehlende Aufstellflächen
Stadtverband Bielefeld e. V.
Stadtverband Bielefeld e. V.
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Leider hat das Bielefelder Radverkehrsnetz noch viele Mängel, die manche potenzielle Radnutzer/innen als Hindernis sehen, sich auch in Bielefeld mit dem Rad zu bewegen. Oder die das Verkehrsmittel Fahrrad in seiner Leistungsfähigkeit einschränken.
Hier beschreiben wir sie:
Auf einem Stadtplan (Ausschnitt verschiebbar, vergrößerbar, verkleinerbar),
nach Kategorien differenziert,
mit einer Schilderung unserer Bemühungen.
Farbliche Markierungen zeigen an,
ob der Mangel beseitigt worden ist ("grün"),
teilweise beseitigt worden ist ("gelb")
oder noch besteht ("rot").
Mit dieser Aufstellung erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir werden sie fortlaufend ergänzen.
Radfahrer und Fußgänger können die Feilenstraße und die Mindener Straße nicht in einem Rutsch überqueren - sie müssen auf Inseln zwischen den Kfz-Strömen auf ein weiteres Ampelgrün warten.
Diese Inseln (Fahrbahnteiler) sind für die hier üblichen Mengen von Radfahrern und Fußgängern zu klein. Daher wäre es hier - wie an anderen Stellen in Bielefeld auch - sinnvoll, dass die Fahrbahnen in einem Rutsch überquert werden können.
Die Querung der Feilenstraße ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW.
Zum Beispiel erreichen Radfahrer, die aus dem "Neuen Bahnhofsviertel" kommen und geradeaus in Richtung Innenstadt fahren wollen, linksseitig die Kreuzung Am Güterbahnhof/Feilenstraße/Mindener Straße und müssen dort in insgesamt fünf Zügen die Fahrbahnen der Feilenstraße und der Mindener Straße queren. Die Aufstellflächen vor der Feilenstraße und die Fahrbahnteiler in den signalisierten Furten über Feilenstraße und Mindener Straße sind für die hier querenden Mengen von Radfahrern und Fußgängern unzureichend.
Der ADFC Bielefeld hat am 7. Juni 2012 das Amt für Verkehr gebeten, die Ampelschaltung so einzurichten, dass Fußgänger und Radfahrer nicht mehr zum Aufenthalt auf den Fahrbahnteilern gezwungen werden.
© 2022 ADFC Stadtverband Bielefeld e. V.
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