Erledigt
10.11.2011
19.10.2011
Hartmut Genz
normal
- Kreis Viersen
- Verkehrsführung
Kreisverband Krefeld/Kreis Viersen e. V.
Kreisverband Krefeld/Kreis Viersen e. V.
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Der Bereich Maysweg/Benraderstr ab Ostring bis Willicherstr. ist als Tempo 30-Zone beschildert.
Dennoch gibt es dort Beschilderungen mit den Zeichen 240 / 241.
Gem. §45 Abs 1c der StVO sind Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237 in einer Tempo-30-Zone nicht zugelassen.
Deswegen beantrage ich die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. im o.g. Strassenabschnitt.
Alternativ die Aufstellung der Zeichen 239 mit Zusatz "Radfahrer frei".
Status:
die Schilder wurden entfernt.
Keine Radwegebenutzungspflicht mehr!
© 2021 ADFC Kreisverband Krefeld/Kreis Viersen e. V.
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