11.08.2018
Andreas Domanski
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- Hindernis
- Krefeld
- Verkehrsführung
- Baulicher Zustand
Kreisverband Krefeld/Kreis Viersen e. V.
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Im Zuge einer Umgestaltung an der Krefelder Hafelsstraße wurden 2016 Übergänge an Rad-/Fußwegen „barrierefrei” ausgebaut. Die Furten wurden zwar vorbildlich rot eingefärbt, aber an den Auf- und Abfahrten wurden auf der halben Breite Tastkanten für Sehbehinderte eingebaut, die für Radfahrende alles andere als barrierefrei sind. Wer aus der Seitenstraße einbiegt und nicht einen ungewöhnlich großen Bogen fährt, trifft mit dem Vorderrad in einem äußerst ungünstigen Winkel auf diese Kante. Im Dezember 2017 stürzte eine Radlerin an so einer Tastkante und verletzte sich dabei. Im Juli 2018 stürzte an gleicher Stelle erneut ein Radfahrer und verletzte sich.
Rechtslage: Barrierefreiheit im Sinne der Sehbehinderten erzeugt neue Barrieren für Radfahrende. An der Notwendigkeit der Barrierefreiheit besteht kein Zweifel. Aber wenn die Umsetzung der DIN 18040-3 nicht zulasten von Radfahrenden gehen soll, sind eine klare Flächenaufteilung, eine Berücksichtigung von fahrradgerechten Kurvenradien und zukunftsfähigen Wegbreiten noch wichtiger als bisher. Der barrierefreie Ausbau von Rad-/Gehwegen erfordert in der Regel mehr Platz, was aber nicht zulasten des Fahrradverkehrs gehen darf. Sonst wird es zukünftig vor allem auf innerörtlichen Rad-/Gehwegen noch mehr Konfliktpotential geben als bisher.
Kritik: Es ist nicht hinnehmbar, wenn der Baulastträger die Richtlinien für die behindertengerechte Gestaltungs des Verkehrsraums umsetzt, dabei aber elementare und anerkannte Regeln des Radwegebaus mißachtet. Die gefährlichen Querungsstellen müssen schnellstmöglich entschärft werden, bevor weitere Unfälle passieren.
© 2021 ADFC Kreisverband Krefeld/Kreis Viersen e. V.
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