StVO-Novelle 2009 außer Kraft gesetzt, novellierte VwV-StVO bleibt gültig
30.04.10Kategorie: StVO
ADFC 4/2010, Bremen | Aus formalen Gründen hat der Bundesverkehrsminister kürzlich die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) für ungültig erklärt. Ziel war es, die Gültigkeit bestehender älterer Verkehrszeichen aufrecht zu erhalten. Damit sind auch die neuen Regelungen für den Radverkehr formal ungültig geworden.
Mit einer überarbeiteten Novelle ist vor Herbst 2010 kaum zu rechnen. Nach einer ausdrücklichen Auskunft des zuständigen Referats im Bundesverkehrsministerium bleibt die Novelle der Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) von diesem Vorgang unberührt und weiterhin gültig. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA).