Abgelehnt
14.11.2013
18.12.2011
LH Bürger per E-Mail
normal
- Hindernis
- Wegemängel
- Fehlende Bordsteinabsenkung
KV Münsterland e. V.
Ortsgruppe Lüdinghausen
KV Münsterland e. V.
Ortsgruppe Lüdinghausen
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Mangel:
Radfahrer, die die Industriestraße in Richtung Seppenrader Straße befahren und dort nach links in Richtung Seppenrade abbiegen möchten, haben dort keine Bordsteinabsenkung. Das Auffahren auf den Radweg ist also schwierig. Radfahrer müssen absteigen und das Rad auf den Radweg heben oder -verbotenerweise- ein Stück auf der Fahrbahn bis zur nächsten Absenkung fahren. Dies führt immer wieder zu Konfliktsituationen mit dem motorisierten Individualverkehr.
Änderungsvorschlag:
Hier ist der Hochbord auf einer Länge von mind. 1 Meter abzusenken um das Auffahren auf den Radweg ohne abzusteigen zu ermöglichen.
Statusverlauf:
Der Mangel wurde der Stadt Lüdinghausen am 09.01.2012 gemeldet.
Mail Stadt Lüdinghausen vom 10.01.2012:
Zu dem neuen Punkt Bordsteinabsenkung Industriestr./Seppenrader Str. kann ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Anregung mit der Bitte um Prüfung an den Landesbetrieb Straßenbau weitergeleitet habe. Deren Rückmeldung bleibt abzuwarten.
Statusgespräch Stadt LH - ADFC v. 07.11.2013:
Straßen NRW sieht hier keine Notwendigkeit einer Änderung. Mail wird dem ADFC noch zur Verfügung gestellt.
Der ADFC sieht weiterhin eine Notwendigkeit zur Änderung. Es wird von der Stadt noch ein Ortstermin anberaumt.
Ortstermin 14.11.2013
Teilnehmer: Stadt Lüdinghausen, Straßen NRW, ADFC
Der ADFC hält eine Bordsteinabsenkung in Höhe des Verkehrswegweisers weiterhin für erforderlich, damit linksabbiegende Radfahrer die Bundesstraße auf kurzem Wege queren können, und nicht mit linksabbiegenden motorisierten Fahrzeugen auf Kollisionskurs geraten. Das Argument des ADFC, dass Radfahrer in der jetzigen Situation die Straße auf langer Strecke queren müssen und damit einen zusätzlichen Gefahrenpunkt darstellen, sowie dass aktuell der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird, wurde vom Straßenbaulastträger nicht angenommen.
Es besteht nach Aussage des Straßenbaulastträgers keine Gefahrenstelle. Radfahrer hätten den Vorteil, im Bogen ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit über die bestehende Absenkung auf den Radweg zu fahren. Eine neue bzw. erweiterte Bordsteinabsenkung würde vom Radfahrer nicht angenommen. Die sparsame Verwendung von Steuergeldern würden durch eine Änderung unterlaufen.
Ein Änderung der Bordsteinabsenkung wurde vom Straßenbaulastträger abgelehnt.
© 2021 ADFC KV Münsterland e. V. Ortsgruppe Lüdinghausen
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