So reichen Sie Ihre Spende ein

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser Vereinskonto:

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Konto-Nr: 236752

BLZ: 31050000
Bank: Sparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE56 3105 0000 0000 2367 52
BIC: MGLSDE3


Sollten Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und teilen uns Ihren Namen und Ihre Adresse mit.

Informationen für Spenderinnen und Spender

Sie möchten unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen?
Mit Ihrer Spende können Sie viel bewegen.
Ob einmalig oder langfristig, jede Spende hilft!

Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Spenden zusammengestellt. Sollten Sie dennoch Fragen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ihre Spendenbescheinigung

Alle Spenderinnen und Spender, die uns im Laufe eines Jahres über 200 Euro zukommen lassen, erhalten im Februar des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Spendenbescheinigungen für Zuwendungen bis 200 Euro aus.

Fordern Sie hier Ihre Spendenbescheinigung an.

Spenden steuerlich absetzen: Das müssen Sie beachten

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden an den ADFC ohne Zuwendungsbescheinigung steuerlich geltend machen

Beträge bis 200 Euro können Sie ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an den ADFC aufgeführt ist, sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) von uns. Dieser Text steht auf dem Einzahlungsbeleg Ihrer Spende. Sie haben auch die Möglichkeit, den Freistellungstext unten auszudrucken und gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen.

Hier finden Sie unseren Freistellungstext:

  • Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Mönchengladbach, ist wegen Förderung des Umweltschutzes, Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 41179 Mönchengladbach, StNr. 121/5781/5205, vom 22.8.2012 für das Jahr 2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Umweltschutzes (im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 EStDV – Abschnitt A Nr. 5) verwandt wird.
  • Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
  • Bis 200,- Euro gilt diese Quittung zusammen mit dem Bankauszug als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen (Spenden). Für Spenden über 200,- Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.

Hier finden Sie unseren Freistellungsbescheid zum Nachlesen

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